Weg mit §219a!

Auf diesem Blog stelle ich seit Kurzem Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung. Was um alles in der Welt bringt mich dazu?

Im Januar habe ich von dem Urteil gegen die Frauenärztin Christina Hänel gelesen – sie informierte in der Vergangenheit auf Ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche und wurde verurteilt, weil sie diese gleichzeitig selbst durchführe. Das ist laut Strafgesetzbuch veboten.

Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: alle Menschen, die keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – so wie ich – dürfen ausschweifend darüber informieren. Als Reaktion auf das Urteil hat der Programmierer Marco Friedersdorf ein WordPress-Plugin geschrieben, das ermöglicht, die Informationen, die Dr. Hänel ursprünglich auf Ihrer Webseite stehen hatte, mit wenigen Klicks auf einer Webseite einzubinden. Im besten Fall verschwinden die Informationen so von einer Webseite, aber tauchen auf hundert neuen auf.

Für mich war das eine klare Sache: Ich finde, dass Frauen* frei über ihren Körper entscheiden können sollten. Ich finde, dass Menschen ein Recht haben auf freien Zugang zu den Informationen, die sie dafür benötigen. Und ich finde ganz allgemein, dass Männer* sich raushalten sollten bei Entscheidungen, die die Selbstbestimmung von Frauen* über ihren Körper einschränken.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: dieser Blogtext propagiert Schwangerschaftsabbrüche nicht, und ich halte den Eingriff für keine Lappalie. Aber ich finde, dass Menschen informierte Entscheidungen treffen können sollen. Und das geht am besten, wenn sie sich bei kompetenten Menschen informieren können. Bis das ungehindert möglich ist, trage ich meinen Teil zur Verbreitung des Wissens bei.