Einfach mal… sein Testament machen

Kein übliches Thema für einen gesunden Menschen Anfang vierzig – aber eine lohnende Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit.

In den vergangenen zwei Jahren habe ich gelernt, wie schwer sich die Generation meiner Eltern teils mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung tut. Ich habe gleichzeitig gelernt, was für ein Segen es ist, wenn diese Dinge geregelt sind. Wann ist also der richtige Zeitpunkt, sich darum zu kümmern? Jetzt!

Nachdem ich seit Anfang des Jahres die Angelegenheiten eines Angehörigen regle, der das nicht mehr selbst tun kann, ist das Thema sehr konkret für mich geworden. Und ich habe Lust bekommen, mich selbst mit diesen Fragen auseinanderzusetzen – in der Hoffnung, dass das jetzt, wo Pflegebedürftigkeit oder Tod sich noch weit weg anfühlen, leichter fällt. Wer darf in meinem Namen handeln, wenn ich selbst keine Entscheidungen mehr treffen oder meinen Willen nicht mehr äußern kann? Welche lebenserhaltenden oder -verlängernden Maßnahmen wünsche ich bzw. möchte ich ausschließen? Und was soll nach meinem Tod mit meinem Eigentum geschehen?

Schritt eins: das Testament

Ich bin alleinstehend und habe keine Kinder. Die Vorstellung, meine Eltern oder Geschwister zu beerben, fand ich eher absurd. Was sollen die etwa mit einem Bauwagen anfangen, der in der brandenburgischen Pampa steht? Eine andere Lösung kam mir lange nicht in den Sinn, aber eines Tages war es absolut naheliegend: wer mir gerade am nächsten steht, wer am ehesten von meinem Nachlass profitieren würde, und wofür ich gerade am meisten brenne, das ist meine Gemeinschaft. Warum sie also nicht als Erbin einsetzen?

Also habe ich im Mai nach Notaren in der Gegend gesucht und bei einem davon einen Termin vereinbart. Vor Ort wurden dann meine Personalien erfragt, Familienstand, Kinder etc. Dazu der*die gewünschte Erb*in sowie der ungefähre Wert des Erbes. Wenige Minuten später war das Dokument gedruckt, verlesen, unterschrieben und ich stand verdutzt wieder auf der Straße.

Mein Fall ist zugegebenermaßen ein recht einfacher, aber ich habe leider auch erst hinterher erfahren, dass der Notar nicht gerade für gute Beratung bekannt ist. Das war auch der Grund, warum ich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an dem Tag nicht mehr angegangen bin. Ich hatte mich zwar grob informiert, was ich mir vorstelle, aber Beratung hätte ich ganz klar gebraucht. Also habe ich den Termin an der Stelle lieber abgebrochen, weil ich mich nicht gut aufgehoben fühlte. Pro-Tipp also: erst im Freundeskreis erkundigen und bei der Terminvereinbarung vielleicht auch darauf bestehen, dass beim ersten Termin nichts unterschrieben wird.

Sein Testament zu machen ist letztlich eine Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit. Wenn ich nur noch heute zu leben hätte – was ist mir wichtig? Das ist eine bedenkenswerte Haltung – und wenn ich eben doch mehr Zeit bekomme, umso besser. Gerade dadurch, dass dieser Ernstfall so weit weg erscheint, hatte der Prozess etwas Spielerisches – das hat mir gefallen, und das hat es leichtgemacht.

Spannend fand ich die Reaktionen, als ich Einzelnen von diesem Schritt erzählte. Im vergangenen Jahr hatten wir manch heftige Diskussion, manches Mal fühlte es sich an, als würde ein tiefer Riss durch die Gemeinschaft gehen, vielleicht sogar ein Zerbrechen bevorstehen. So manche*n plagt die Frage „Ist das noch meine Gemeinschaft?“. In einer solchen Situation erscheint mein Schritt ungewöhnlich – manche warten gerade erst mal ab, wo sich „die Gemeinschaft“ hin entwickelt. Aber das hat eben auch was von einem Beobachten von außen, während sich mein Schritt nach einer Entscheidung für mehr Verbindlichkeit anfühlt. Gerade weil ich mich einlasse, kann es mir nicht egal sein, wo wir gemeinsam hinsteuern und es fällt schwerer zu sagen: „Wenn das so weitergeht, gehe ich halt“.

Ich bin zufrieden, dass ich das Thema vorerst abgehakt habe. Alles ist besser, als sich dieser Auseinandersetzung zu entziehen. Und mir steht ja offen, jederzeit ein neues Testament aufzusetzen – auch wenn man das vielleicht nicht allzu oft tun sollte – die Kosten für Notar und Amtsgericht lagen in meinem Fall bei grob 1% des zu vererbenden Vermögens.

Dieses „alles ist besser, als nichts zu tun“ gilt in meinen Augen exakt genauso für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – deshalb gibt es hoffentlich in Kürze einen Folgeartikel, wie es mir damit ergangen ist.

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